Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstag Nachmittag entschieden, sich der Rechtsauffassung der Stadt anzuschließen und die Versammlung auf der Autobahnzufahrt verboten. Als Begründung wird ein durch Baustellen hohes Verkehrsaufkommen angeführt und dass so die Rettungsdienste behindert würden. Wir haben uns entschieden, jetzt den Brunch für Samstag abzusagen und stattdessen am frühen Sonntag Morgen zu machen. Das ist einer der verkehrsärmsten Zeitpunkte in der Woche, deshalb sollte das Verkehrsaufkommen keine Begründung mehr für ein Verbot sein. Wir werden sehen, ob die Stadt andere Wege sucht, um zu verbieten, was nicht sein darf: Eine Straßenblockade gegen Autobahnen.
Spannend ist die Entscheidung in einiger Hinsicht. Noch im Januar hatten die Versammlungsbehörden in Schleswig-Holstein bei den „Bauernprotesten“ die Blockade jeder zweiten Autobahnzufahrt der A7 erlaubt, bei Versammlungen ohne jeden Bezug zum Thema Autoverkehr. Für die Frage, ob eine Versammlung an einem Ort erlaubt wird, ist es rechtlich eigentlich wichtig, ob ein enger Bezug zum Versammlungsthema besteht. Vorliegend war das Gericht der Meinung, in Sichtweite der Autobahn zu demonstrieren sei genug, es gäbe ja einen Fußweg auf der Wiese, auf dem Menschen erreicht werden können. Dass so die Autofahrer*innen, um die es eigentlich geht, keinerlei Notiz von der Versammlung nehmen müssen, interessiert das Gericht nicht. Das gilt auch, wenn das Gericht formal mehr den Schein der Abwägung aufrecht erhält, als die Versammlungsbehörde. Diese sieht durchaus, dass die Stelle, an der protestiert werden sollte, nicht wie ein typischer Autobahnabschnitt zu bewerten ist und die Unfallgefahren dort eher gering sind, da der Verkehr verlangsamt ist. Ganz witzig ist, dass das Gericht behauptet, dass andere Zufahrten zur A215 über die B76 möglich wären, dies aber nicht ginge wegen der Baustellen auf der B76. Die Anmelderin hatte dagegen zwei alternative Zu- bzw. Abfahrten vorgeschlagen, die gerade nicht über die B76 gingen. Wer da wohl eher wem glauben wollte?
Angeführt wird außerdem mal wieder der Rettungsdienst und deren Verlangsamung. Die liegt aber nicht vorrangig an stattfindenden Demonstrationen, sondern an schlechter Ausstattung, schlechten Arbeitsbedingungen und vor allem an zu viel Autoverkehr. Das ist ja gerade einer der Gründe, warum wir weniger Autoverkehr wollen.
In einer anderen Hinsicht haben wir die Klage gewonnen: Eine Lautstärkenbegrenzung auf 70 oder 80 Dezibel ist nicht zulässig, weil bereits der normale Straßenverkehr diese Lautstärke erreicht und so nicht zu übertönen wäre.
Wir haben keine Lust, auf einer Wiese am Rande des Geschehens den Gestank der Autos einzuatmen. Deshalb haben wir uns heute dazu entschieden, eine neue Versammlung für den Sonntag Morgen 8-9 Uhr an gleicher Stelle – auf der Autobahnzufahrt anzumelden. Sie fordert explizit den Rückbau der A215 – damit wir an dieser Stelle zukünftig immer brunchen können und erfahren können, wie es mit weniger Autoverkehr in der Stadt viel schöner werden kann. Wir sind gespannt, ob wir da die Versammlung durchführen können, oder ob die Stadt sich neue Verbotsgründe einfallen lässt, einfach weil sie uns da nicht haben will. Ihr seid jedenfalls herzlich eingeladen, am Sonntag mit uns zu frühstücken, von 8-9 Uhr auf der Autobahnzufahrt. Auch wenn es früh ist, freuen wir uns, wenn ihr kommt.