Im März 2026 hat das Kabinett der Landesregierung Schleswig-Holsteins einen Gesetzentwurf beschlossen, der umgangssprachlich als „neues Polizeigesetz“ bezeichnet wird. Dieser Entwurf sieht eine massive Ausweitung der Befugnisse der Landespolizei vor. Konkret geht es um automatisierte Datenanalyse, erweiterte Videoüberwachung, biometrische Fernidentifizierung, Präventivgewahrsam und elektronische Aufenthaltsüberwachung.

Dieses Gesetz verlagert weiter polizeiliche Eingriffe ins Vorfeld konkreter Gefahren. Statt konkretes Handeln wird ein potenziell abweichendes Verhalten zum Gegenstand der staatlichen Sicherheitslogik. Die geplanten Maßnahmen greifen tief in grundlegende Bürger*innen- und Freiheitsrechte ein und bauen staatliche Kontrolle auf Kosten individueller Freiheiten weiter aus. Klar ist: Die Aufrüstung des staatlichen Repressionsapparats, vor allem im digitalen Raum, wird uns alle treffen. Wir lehnen dieses Vorhaben daher entschieden ab und stellen uns gegen einen zunehmend autoritären Überwachungsstaat. Dieses Gesetz stellt keinen Schritt zu mehr Sicherheit dar, sondern einen weiteren Schritt hin zu einem Staat, der seine Antwort auf gesellschaftliche Unsicherheit zunehmend in Überwachung, Kontrolle und Repression sucht.
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