Am 29.06. fand vor dem Amtsgericht Kiel die Verhandlung im Prozess um den angeblichen Verstoß gegen das Vermummungsverbot auf der Kundgebung gegen die AfD vom 05.09.25 statt.

Nach Sicherheits- und Taschenkontrollen sowie etwas Wartezeit wurden die betroffene Person und Prozessbegleitende in den Gerichtssaal eingelassen. Der Antrag auf Rechtsbeistand (Laienverteidigung) wurde von der Richterin nach längerer Prüfung stattgegeben, sodass die betroffene Person sich nicht alleine verteidigen musste. Nachdem die Richterin den Vorwurf des Bußgeldbescheids vorgetragen hatte, wurde auch schon der geladene Zeuge in den Gerichtssaal gerufen. Der Polizist berichtete, dass er selbst gar nicht vor Ort war und nur den beschriebenen Sachverhalt aus der Akte kenne. Danach kam die betroffene Person zu Wort und wies darauf hin, dass der Vorwurf aus dem Bußgeldbescheid sich lediglich auf einen Verstoß gegen Anordnung zur Durchsetzung des Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbots bezieht und dafür keine Beweise vorliegen.
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