Vorerst schlechte Nachrichten vom Verwaltungsgericht Schleswig: Es hat heute das Verbot der geplanten Demo-Route auf der Autobahn bestätigt. Anders als das Gericht sind wir jedoch nicht der Auffassung, dass unsere Grundrechte und die Klimakatastrophe weniger wichtig sein sollen als der „leichte“ Verkehrsfluss. Deswegen werden wir auch in nächster Instanz – vor dem Oberverwaltungsgericht – weiter gegen das Autobahn-Verbot klagen.
Falls die höheren Gerichtsinstanzen den Beschluss vom Verwaltungsgericht bestätigen, werden wir am Samstag nicht auf der geplanten Autobahn-Route A210/A215 demonstrieren können. Für diesen Fall wird die Demo-Route deutlich kürzer als die geplanten 16 km. In jedem Fall werden wir ein Stück über die B76 fahren und im Bereich der völlig unsinnigen Luftfilteranlagen eine Zwischenkundgebung abhalten. Und so oder so werden wir uns im Anschluss dem Protest gegen die reaktionäre „Querdenken“-Kundgebung am Ostseekai anschließen: https://www.facebook.com/events/377690886655574
Vor über zwei Wochen haben wir zusammen mit dem Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“ und Fridays For Future Kiel eine Demo für eine radikale Verkehrswende über die A210/A215 angemeldet. Sie wird am Samstag, dem 12.12. und fünftem Jahrestag des Pariser Abkommens, stattfinden.
Doch am Dienstag, wenige Tage vor der Demo, hat das Ordnungsamt Kiel der Demo das Befahren der Autobahn verboten (siehe hier). Gegen diesen Bescheid hat die Anmelderin geklagt. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat das Verbot nun bestätigt. Die Richter:innen schreiben, dass eine Demo auf Autobahn „nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt, da der Leichtigkeit und Sicherheit im Straßenverkehr grundsätzlich ein sehr starkes Gewicht beigemessen werden darf“. In anderen Worten: Autoverkehr sei wichtiger als alles Andere.
Das Verwaltungsgericht findet auch, dass eine Demo auf einer Autobahn nicht öffentlich wahrgenommen werden könne, denn „die Autobahn erfüllt typischerweise nicht die Voraussetzung eines öffentlichen Forums für den Informations- und Meinungsaustausch / sowie der Pflege menschlicher Kontakte„. Grundsätzlich gut erkannt – wir sind uns aber sicher, dass wir durch die geplante Fahrradtour die Autobahn in dieser Hinsicht effektiv umgestalten können!
Der vollständige Beschluss des Verwaltungsgerichts ist hier nachzulesen.
Wir bleiben weiter dran!