Showdown vor Gericht wegen Gewalt an oder durch Polizisten?

Gerichtsverhandlung am 16. November 2020 am Amtsgericht Kiel

Viel Aufsehen erregte am 26. April 2019 eine Straßenparty auf dem Theodor-Heuss-Ring in Kiel.
Mit einer spontanen Tanz- und Blockade-Performance machten mehrere hundert Menschen auf die fragwürdigen wirkenden Lauftreinhaltemaßnahmen der Stadtverwaltung aufmerksam und forderten eine menschengerechte Umgestaltung der Straßen Kiels. Der Protest wurde zunächst geduldet. Nach mehren Stunden entfernte die Polizei allerdings die letzten 70 Personen gewaltsam von der Straße.

Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen die Versammlungsteilnehmen wurden eingestellt, weil die Rechtssicherheit der Handlungen von Seiten der Behörden und der Polizei nicht schlüssig rekonstruiert werden konnten. Es gab zu viele Ungereimtheiten und Widersprüche in der Beweisführung, sodass die Bußgeldverfahren gegen die Sitzblockade fallen gelassen wurden.

In einem Fall wird nun nach über einem Jahr doch Anklage erhoben:
Eine Klimaaktivistin soll beim Entfernen von der Straße Widerstand geleistet haben.
Sie steht nun vor Gericht und muss sich für einen angebliche Gewalttat rechtfertigen.

Zufall oder bewusstes Ablenkungsmanöver?

Schon im Vorfeld mussten sich allerdings Gerichte mit dem Fall beschäftigen. Eine Aktivistin hatte selber die Polizei verklagt und durch das Verwaltungsgericht Schleswig feststellen lassen, dass die Polizei bei der Räumung der Straßen-Demo rechtswidrig handelte, indem die klagende Person zum Beispiel nicht belehrt und falsch durchsucht wurde. Die weibliche Aktivistin wurde nämlich von zwei männlichen Polizeikräften körperlich durchsucht. Dass ließ auch die anschließende Ingewahrsamnahme nach dem Prostestgeschehen fragwürdig erscheinen.

Eben jene Person steht nun selbst vor dem Anklagestuhl: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Am Montag, dem 16. November 2020 kommt es nun ab 09:30 Uhr am Amtsgericht Kiel bei diesem Vorwurf zum dritten und letzten Verhandlungstag.

Schon in den beiden Vorverhandlungen drängte sich die Vermutung auf, dass dieses Strafverfahren auch geführt wird, um von der sexistischen und fehlerhaften Polizeigewalt abzulenken, vielleicht auch, um diese sogar damit zu rechtfertigen. Die als Zeugen vor Gericht erschienenen Polizisten verwickelten sich in Widersprüche oder offenbarten „Erinnerungslücken“, wenn es zum genauen Ablauf der Geschehnisse vor Ort ging. Sie rechtfertigten wiederholt ihre rechtswidrigen Handlungen und reproduzierten damit ihre frauenfeindliches Weltsicht vor Gericht. Die anwesenden Richter und Staatsanwalt blieben unbeeindruckt, vermutlich auch weil in den Akten durch denen eigenes Handeln ähnliche Fehler in der Schriftführung passierten.

Während alle anderen gut 70 Verfahren eingestellt wurden, wird trotzdem genau in diesem Fall nun einer Person – und damit der ganzen friedlichen Versammlung – der Prozess gemacht. Und dass diese Person gleichzeitig die gleiche Person ist, die erfolgreich die Polizei verklagt hat, scheint entweder ein Zufall zu sein – oder ein juristisch inszeniertes Ablenkungsmanöver.

„Diese politischen Repressionen lenken nicht nur von Behördenwillkür und skandalösen Polizeiübergriffen ab, sondern auch von dem Protestinhalt an sich“, so die Angeklagte. „Die von der Stadt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität für die Bevölkerung Kiels wirkten auch in der Vergangenheit schon lächerlich – unser Protest war eine direkte Intervention und ein praktisches Beispiel, wie schnell und einfach Luftqualität verbessert werden kann. Nämlich in dem die Straßen wieder von den Metallpanzer befreit werden und für Menschen zu Aufenthaltsorten umgestaltet werden.“

Eine solidarische Begleitung vor Ort ist möglich und erwünscht.