PM: Kreuzfahrtblockade – Staatsanwaltschaft will die beschlagnahmten Boote der Aktivist*innen versteigern

Wir wurden gebeten folgende Pressemitteilung der Aktionsgruppe „smash cruiseshit“ zu verbreiten:

An Pfingsten wurde das Kreuzfahrtschiff „Zuiderdam“ in Kiel von ca. 50
Aktivist*innen der Aktionsgruppe „smash cruiseshit“ blockiert. Sämtliche
Boote und private Gegenstände der Aktivist*innen wurden im Anschluss von
der Polizei beschlagnahmt. Jetzt sollen die beschlagnahmten
Schlauchboote und Paddel notversteigert werden, obwohl die
Eigentümer*innen bereits die Herausgabe eingefordert haben. Verena, eine
der beteiligten Aktivist*innen, erklärt dazu: „Die Staatsanwaltschaft
müsste jetzt lieber gegen sich selbst und die Polizei ermitteln, wegen
organisiertem Rechtsbruch oder Unterschlagung.“

Das Kreuzfahrtschiff Zuiderdam wurde über sechs Stunden am Auslaufen
gehindert, indem die Aktivist*innen mit Booten und anderem
schwimmfähigen Untersätzen vor dem Bug des Schiffes kreuzten und auf
Taue kletterten. Nach der Räumung wurden alle Beteiligten in Gewahrsam
genommen. Hier bekamen die Aktivist*innen keine Protokolle über die
beschlagnahmten Gegenstände – wie es eigentlich ihr Recht gewesen wäre.
Aktivist*innen, die vor Ort gegen dieses Nichtausstellen protestierten,
wurden die Nacht über in eine Einzelzelle eingesperrt. „Da ist jemand
mächtig sauer, dass wir die Polizei über Stunden so vorgeführt haben und
will sich jetzt an uns rächen und uns die Boote klauen“ fasst eine
Aktivistin die Situation mit Hinsicht auf die geplante Versteigerung der
Boote zusammen.

Nach der Aktion forderten die Eigentümer*innen ihren Besitz zurück. Die Staatsanwaltschaft reagierte mit einer Anzeige wegen Beihilfe zur
Nötigung, weil das Verleihen der Gegenstände die Aktivist*innen
unterstützt hätte. Gleichzeitig zweifelte sie an, dass die Gegenstände
tatsächlich den Personen gehörten und weigerte sich, diese
auszuhändigen. Die Staatsanwaltschaft beruft sich bei der Versteigerung
auf §111 p StPO – Notveräußerung, wonach ein Gegenstand veräußert werden
kann, wenn Verderb oder Wertverlust droht oder seine Aufbewahrung,
Pflege oder Erhaltung mit erheblichen Kosten oder Schwierigkeiten
verbunden ist. „Die Staatsanwaltschaft hat kein Recht, uns unseres
Eigentums zu berauben, wo kommen wir denn da hin?“ so ein Aktivist
schmunzelnd auf die Enteignungsdebatte anspielend. Unlogisch ist es
zudem, dass sie keinen Platz haben, ein paar Paddel zu lagern, um den
Abschluss der Verfahren abzuwarten und sie danach gegebenenfalls zurück
zu geben.

„Polizei und Staatsanwaltschaft brechen hier herrschende Gesetze – erst
durch die Verweigerung der Beschlagnahmeprotokolle, dann durch die
Verweigerung der Anerkennung der Eigentumsrechte. Sie haben mittlerweile
etliche Leute ermittelt, die bei der Aktion dabei gewesen sein sollen.
Anstatt zu überprüfen, ob sie vielleicht die Gegenstände diesen
abgenommen haben und sie entsprechend zurück zu geben, reißt sich der
Staat hier selbst das Zeug unter den Nagel. Würden wir so handeln, würde
gegen uns ermittelt.“, so Mia, die ebenfalls an der Aktion beteiligt
war, „Warum sollte man unter diesen Umständen Vertrauen in staatliche
Institutionen haben? Auch im Hinblick auf Luftverschmutzungsgrenzwerte
und Ähnliches scheinen Gesetze nicht so wichtig zu sein – allerdings
aber, wenn es um die Verfolgung von Umweltaktivist*innen geht. Hier wird
mit zweierlei Maß gemessen.“

Die Aktivist*innen von „smash cruiseshit“ sind für Rückfragen erreichbar
unter: smashcruiseshit@riseup.net

Gerne können Sie sich für Fragen, Beschwerden und Sonstiges auch direkt
an die zuständige Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel wenden.
Aktenzeichen: 590 Js 33557/19
Telefon: 0431/ 604-3590/3594
Telefax: 0431/ 604-3385