Bericht zum Prozess wegen Vermummung

Am 29.06. fand vor dem Amtsgericht Kiel die Verhandlung im Prozess um den angeblichen Verstoß gegen das Vermummungsverbot auf der Kundgebung gegen die AfD vom 05.09.25 statt.

Nach Sicherheits- und Taschenkontrollen sowie etwas Wartezeit wurden die betroffene Person und Prozessbegleitende in den Gerichtssaal eingelassen. Der Antrag auf Rechtsbeistand (Laienverteidigung) wurde von der Richterin nach längerer Prüfung stattgegeben, sodass die betroffene Person sich nicht alleine verteidigen musste. Nachdem die Richterin den Vorwurf des Bußgeldbescheids vorgetragen hatte, wurde auch schon der geladene Zeuge in den Gerichtssaal gerufen. Der Polizist berichtete, dass er selbst gar nicht vor Ort war und nur den beschriebenen Sachverhalt aus der Akte kenne. Danach kam die betroffene Person zu Wort und wies darauf hin, dass der Vorwurf aus dem Bußgeldbescheid sich lediglich auf einen Verstoß gegen Anordnung zur Durchsetzung des Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbots bezieht und dafür keine Beweise vorliegen.

Nach dem Versammlungsfreiheitsgesetz SH (VersFG SH) ist zwar Vermummung bei oder im Zusammenhang mit einer Versammlung verboten, jedoch folgt daraus, dass die Polizei zur Durchsetzung des Verbots Anordnungen vor Ort trifft. Eine Ordnungswidrigkeit wäre dann, dass dieser Anordnung nicht Folge geleistet wurde. Im Bericht der Akte wurde lediglich aufgeführt, dass eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bzgl. Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbots nach dem VersFG SH sowie zwei Fotos der betroffenen Person mit Mütze, Sonnenbrille und medizinischer Maske gefertigt wurden. In der Ordnungswidrigkeitenanzeige der Akte wurde unteranderem beschrieben, dass die Person laut Bericht mehrfacher Aufforderung, die Vermummung abzulegen, nicht nachgekommen sei. Beweise waren also nicht vorhanden.

Der Antrag auf Einsicht in das Videomaterial wurde abgelehnt und stattdessen de betroffene Person vor die Entscheidung gestellt, eine Einstellungdes Verfahrens anzunehmen oder bei einem weiteren Prozesstermin die Verhandlung fortzuführen. Nach einer kurzen Pause und Beratund mit der Laienverteidigung entschied sich die Betroffene Person für die Einstellung.

Der Prozess zeigt: Bußgeldbescheide nicht einfach hinnehmen und Polizist*innen nicht vertrauen.

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