
Kiel, 23.03.2026
Gegen 10 Uhr versammeln sich rund ein Dutzend Menschen vor dem Amtsgericht in der Deliusstraße. Sie wollen einem Prozess beiwohnen, in dem es um das Abbrennen von Pyrotechnik um Umfeld einer Landstromanlage geht. Die Anlage gilt als brandgefährdeter Ort. Das Ganze war ein Protest gegen die Kreuzfahrtindustrie.
Vor dem Gerichtsgebäude parken zwei Polizeiautos, drinnen wartet die Mobile Einsatzgruppe (MEG). Sie war vor knapp 25 Jahren als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 gegründet worden. Eigentlich soll sie „insbesondere in […] Prozessen zum Einsatz [kommen], in denen eine erhöhte Sicherheitsgefährdung besteht“. Heute hingegen beschützt sie einen Ordnungswidrigkeitprozess.
Unmittelbar vor Prozessbeginn wird bekannt gegeben, dass die Anzahl der Zuschauenden auf 5 (!) begrenzt ist. Trotzdem braucht das MEG rund ne Viertelstunde Um die Handvoll Menschen zu kontrollieren.
Ähnlich absurd geht es während der Verhandlung weiter. Eine Verteidigung wird nicht zugelassen, da der Richter die Person nach einem kurzen „Jura-Quiz“ für ungeeignet hält. Also muss sich der Betroffene allein verteidigen
Schnell stellt sich heraus, dass der Richter selbst nur begrenzte Kenntnisse des Falles hat. So legt er dem Betroffenen nahe, doch einfach zuzugeben „Bengalische Fackeln“ gezündet zu haben. Diese waren von der Polizei zwar ebenfalls sichergestellt worden, allerdings in einem nicht abgebrannten Zustand. Der Betroffene fragt nach: „Ist denn das nicht Abbrennen von Pyrotechnik jetzt auch ein Vergehen?“
Es folgt die Beweisaufnahme. Geladen sind zwei Zeug*innen, beide von der Polizei. Beide haben Pyrotechnik liegen sehen, aber nicht wie diese gebrannt wurde. Der einzige Zeuge, der brennende Pyro gesehen haben will, war ein Anrufer und der ist nie identifiziert worden. Außerdem spricht auch dieser davon, es sei Pyro vor der Anlage gezündet worden. Somit ist fraglich, ob sie wirklich in unmittelbarer Nähe der Anlage entzündet wurde. All das wäre auch schon der Akte zu entnehmen gewesen.
Ebenfalls Teil der Akte – auch wenn im Prozess selbst nicht mehr darauf eingegangen wurde – waren unscharfe Bilder anhand derer eine Identifizierung stattgefunden haben soll, sowie eine Personenbeschreibung, die zum Aussehen nicht mehr zu sagen hatte als „dunkler Hautton“ und “ dunkle Haare“.
So endet der Prozess nach einer Knappen Stunde mit einem Freispruch. Zum Schluss echauffiert sich der Richter, dass TKKG ein Gericht Mal als „faschistoid“ bezeichnet hätte. Er bezog sich damit auf einen Kommentar unter einen Insta-Beitrag.Diese Bezeichnung wollen wir nach dem Prozess für den anwesenden Richter hingegen nicht zu eigen machen – Faschis*innen verstehen ihr Handwerk für gewöhnlich ja ganz gut.
Auch dieser Prozess hat Mal wieder gezeigt: Es lohnt sich, nicht zu reden. Es lohnt sich nicht zu kooperieren. Es lohnt sich, Bußgelder nicht einfach zu bezahlen.
Alex und Ali halten die Klappe!