Kundgebung gegens neue Polizeigesetz

Nein zum Polizeigesetz – gegen Repression und Überwachung!

Mittwoch, 04.11.2020 | Bündnis-Kundgebung
9 Uhr | Landeshaus (Düsternbrooker Weg 70) | Kiel

Am kommenden Mittwoch, 04.11.2020, wird im Innen- und Rechtausschuss des
Schleswig-Holsteinischen Landtages ein Änderungsantrag des Landesverwaltungsgesetz diskutiert, das neue Polizeigesetz für
Schleswig-Holstein. Ziel des „Gesetzes zur Änderung polizei- und
ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz“ sind
massive Ausweitungen der landespolizeilichen Kompetenzen. Minimale
Änderungsanträge werden daran nichts ändern. Wir fordern die
Abgeordneten deshalb dazu auf, das neue Gesetz zu verhindern.

Vom neuen Polizeigesetz werden auch Klimaaktivist:innen betroffen sein.
In Zukunft kann die Polizei euch einfach während Ende Gelände verbieten
eure Straße zu verlassen, weil ihr ja Straftaten begehen könnten. Ganz
ohne richterlichen Beschluss.
Und zusätzlich zu Pfefferspray und Schlagstock, soll die Polizei als
Waffe Taser dazu bekommen.

Und das sind nur wenige der zahlreichen Gründe gegens neue Polizeigesetz
auf die Straße zu gehen: Wir rufen auf zur #NoPolgSH-Bündnis-Kundgebung!
Beteiligt Euch am
Widerstand gegen das Polizeigesetz und kommt am 04.11.2020 um 09.00 Uhr
vor das Landeshaus in Kiel!

!!! In Anbetracht der sich verschärfenden Pandemiesituation bitten wir
Euch, einen Mund-Nasenschutz mitzubringen, Abstand zu halten, den
gesamten Platz am Landtag zu nutzen und aufeinander aufzupassen. !!!

Unter Rückgriff auf die Schreckgespenster „internationaler Terrorismus“
und „grenzübergreifende Kriminalität“ will die Landesregierung nun das
neue Polizeigesetz verabschieden. Wir stellen uns ohne Wenn und Aber
gegen dieses Gesetz. Es verschärft die Überwachungs-, Kontroll- und
Datenspeicherungsmöglichkeiten der Polzei. Davon betroffen werden einmal
mehr jene sein, die ohnehin schon aufgrund von Vorurteilen, Rassismus,
sozialer Lage oder politischer Unbequemlichkeit vermehrt
Polizeikontrollen und Repression ausgesetzt sind.

Konkret bedeutet das Polizeigesetz:
– Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit.
– Die Befugnisse Menschen vorzuschreiben, wo sie sich aufzuhalten
haben, sollen ausgeweitetwerden, gleiches gilt für die Anwendung einer
elektronischen Fussfessel.
– Mehr Racial Profiling durch die Ausweitung der Schleierfahndung.
– Ausweitung des Sprengmittel- und Schusswaffengebrauch, sowie die
Nutzung von Tasern.
– Ausweitung der Überwachung.

Die geplante Bewaffnung der Polizei mit Tasern
(Distanz-Elektro-Impulsgeräte) ist keinesfalls so ungefährlich wie
behauptet wird. So starben in den USA schon über 700 Menschen durch
Taser-Einsätze. Durch die Gesetzesnovelle soll auch der polizeiliche
Schusswaffengebrauch gegen Kinder unter 14 Jahren sowie der
Sprengmittelgebrauch erlaubt werden. Hier soll offensichtlich legalisert
werden, was die Polizei auf Grundlage von Notstands- und
Notwehrregelungen schon jetzt praktiziert. Neben dem verstärkten Einsatz
von verdeckten Ermittler*innen, die tief in die Privatsphäre Betroffener
eingreifen, sollen Polizist*innen mit Bodycams ausgestattet werden, mit
denen sie jederzeit ihre Umgebung filmen können – allerdings bestimmen
nur sie, was aufgezeichnet wird.

Gerade in Krisenzeiten wehren wir uns gegen die Aufrüstung und
Militarisierung einer Behörde, in der fast täglich neue neo-nazistische
Netzwerke aufgedeckt werden, bei der Rassismus eine Ermittlungsstrategie
darstellt und die sich der zivilgesellschaftlichen Rechtfertigung
entzieht.

Solidarität statt Polizeistaat – keine Polizeirechtsverschärfung in
Schleswig-Holstein!

www.polizeigesetz-sh.de #NoPolgSH