Nachdem der Prozess um eine angebliche Beleidigung bei einer Kreuzfahrt-Demonstration im letzten Jahr wegen der Corona-Pandemie fast drei Monate unterbrochen wurde (Bericht vom ersten Tag), ging es heute weiter. Ein nächster Verhandlungstag wird am Do, 11.6. um 9 Uhr stattfinden im Saal 4 des Amtsgerichts, ihr seid alle herzlich eingeladen, zu kommen. Bald gibt es auch mehr Infos hier zu den Protesten gegen die nach Kiel kommenden Kreuzfahrtschiffe. Hier aber erst mal der Bericht der Angeklagten vom heutigen kurzen Prozesstag:
Nach einigem Hin- und Her vorm Prozess bekam ich einen Termin zur Akteneinsicht eine Stunde vor Prozessbeginn. Eine halbe Stunde vorher meldete ich mich am Eingang, wurde nach Ausfüllen des obligatorischen Corona-Bogens eingelassen und wartete vorm im Schreiben angegeben Saal. Niemand kam mit der Akte. Ich versuchte die auf dem Schreiben angegebene Telefonnummer zu erreichen – niemand ging dran. Als ich zurück zum Flur lief, sprach mich eine Justizwachtmeisterin an: „Frau T.?“ – vermutlich um eine ausführlichere Kontrolle von mir zu organisieren, aber sie organisierte dann auch, dass endlich wer mit der Akte kam, von der ich dann Scans fertigen konnte.
Weil mal wieder am Sondereingang viel zu spät mit Kontrollen begonnen wurde (wenn auch diesmal ohne halbe Hundertschaft Pozilei), musste bei Prozessbeginn erst mal gewartet werden. Zunächst wurde dann eine weitere von mir beantragte Verteidigerin abgelehnt, weil sie nach Ansicht des Gerichts zu jung war. Ein erneuter Antrag auf einen weiteren Verteidiger wurde zurück gestellt.
Dass die Zeugenvernehmung schon drei Monate zurück liegt, ermöglicht natürlich nicht gerade gut, sich daran zu erinnern, deshalb stellte ich einen Antrag auf Aussetzung des Prozesses – das Corona-Spezial-Gesetz halte ich für verfassungswidrig. Wie immer auch hier abgelehnt. Ein Antrag dazu, zu verbieten, dass das Gericht die Corona-Bögen an wen anders als das Gesundheitsamt weiter zu geben mit enthaltener Kritik an dieser Datensammlung wurde ebenfalls zurück gestellt, dass eine Perosn deshalb draußen warten musste, interessierte das Gericht nicht.
Dafür wurde von der Richterin Greiff schnell angemerkt, dass sie nur eine halbe Stunde Zeit habe. Der Staatsanwalt Frahm wollte schnell fertig werden und die Beweisaufnahme schließen, Anträge könnten im Urteil entschieden werden. Dass die ihre eigenen Regelungen wie das Mündlichkeitsgebot der Hauptverhandlungen mit Füßen treten, ist jetzt nichts ungewöhnliches, aber das bereits vor dem Stellen eines ersten Beweisantrages zu fordern, schon ziemlich dreist. Das wurde auch tatsächlich erst mal abgelehnt.
Eine Stellungnahme zur Zeugenaussage kündigte ich an, wurde aber auf später verwiesen. So verlas ich noch zwei Beweisanträge, unter anderem zur Ladung eines direkten Zeugen, nämlich des Stellvertreters des angeblich Beleidigten, welche die Richterin bisher abgelehnt hatte.
Weiter geht es am Do, 11.6. um 9 Uhr, mit Sicherheit mit weiteren Beweisanträgen, was sonst noch kommt, bleibt auch für mich eine Überraschung. Ich freu mich jedenfalls über solidarische Unterstützung, ob im Gericht oder mit einer weiteren Aktion gegen Kreuzfahrten.