Totale Kontrolle durch die Polizei – Dystopie oder Realität?

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein möchte der Polizei mal wieder neue Befugnisse geben. Die letzte große Befugniserweiterung war 2020 mit der Einführung zahlreicher neuer repressiver Mittel wie beispielsweise Fußfesseln – lange her ist das noch nicht. Die Maßnahmen ergeben einen noch umfassenderen Schritt auf dem Weg zum totalen Überwachungsstaat. Merken wir überhaupt, wenn wir vollständig darin angekommen sind?


So soll die Videoüberwachung ausgebaut werden. Dabei geht es jetzt aber nicht mehr nur um Videos, die im Bedarfsfall bei Straftaten ausgewertet werden, sondern auch darum, dass mit Hilfe künstlicher Intelligenz die Videos in Echtzeit analysiert werden um bestimmte Verhaltensmuster zu identifizieren und dann einen Alarm auszulösen. Zu bestimmten Anlässen darf die Polizei auch gleich in Echtzeit eine Fernidentifizierung vornehmen, das heißt die Videos abgleichen mit Polizeidatenbanken oder Bildern aus dem Internet. Dass die EU diese Technologien als hochriskant eingestuft und deshalb weitgehend verboten hat, scheint dabei wenig zu interessieren. Dabei ist es bekannt, dass Menschen ihr Verhalten ändern, wenn sie wissen, dass sie beobachtet werden. Es gibt jetzt schon Hinweise darauf, dass es zur polizeilichen Praxis gehört, bei einigen Demonstrationen zu speichern, wer dort auftaucht – ohne die Personen dort kontrolliert zu haben. Ein solches Gesetz zur Verhaltenüberwachung verteidigt keine Freiheit, es schränkt sie ein und erzwingt Anpassung.


Die Videoüberwachung kann dabei gleich ausgeweitet werden auf alle Orte, an denen die Polizei auch mal Menschen anlassbezogen kontrollieren könnte oder die sie als „gefährlich“ einstuft. Welche Orte das genau sind, hält die Polizei jedoch geheim, sodass es an jeglicher Transparenz und Kontrolle fehlt. Nur die Polizei darf jede Bewegung kontrollieren – wollten wir nicht mal uns gegen totalitäre Staaten verteidigen?

Der Gesetzesentwurf weitet außerdem die Möglichkeiten für Fußfesseln und Gewahrsam aus, beide zu rein präventiven Zwecken, das heißt nicht, weil jemand etwas getan hat, sondern um Vermutungen der Polizei in der Vergangenheit, dass Personen etwas getan hätten. So können auch komplett unschuldige Personen ins Raster geraten und weggesperrt werden. Auch in Gewahrsamszellen wird die Möglichkeit der Videoüberwachung eingeführt – noch mehr Kontrolle. Menschen wegsperren, die nichts getan haben, normalerweise wird das in dieser Gesellschaft genutzt, um „Unrechtsstaaten“ zu beschreiben. Nun, was ist dann Schleswig-Holstein?


Gestützt wird das ganze auch durch neue Befugnisse der Polizei, mit Hilfe künstlicher Intelligenz Daten zusammen zu führen und zu analysieren um „neue Erkenntnisse zu gewinnen“. Wie falsch oder richtig diese Vermutungen dann sind, ist unklar. Bekannt ist jedoch, dass KI-Systeme mit diskriminierenden Daten gefüttert werden und diese Diskriminierungen dann umso stärker reproduzieren, beispielsweise in Bezug auf die Hautfarbe von Personen.


Die realistische Zukunft ist, dass bald die KI kontrolliert, wer überwacht und eingesperrt wird. Dieser Gesetzesentwurf ist ein weiterer Schritt auf dem Weg dahin. Von der Norm abweichendes Verhalten darf nicht kontrolliert und sanktioniert werden, das ist das Gegenteil von Freiheit.


Wir haben Angst davor, was solche Gesetze anrichten zur Verfolgung jeglicher Opposition.
Diese Gesetze bedrohen viel mehr von unseren Freiheiten als es Kriminelle könnten – deshalb lasst uns dieses Gesetz verhindern.

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