Kiel – Angemeldete Straßenblockade verboten – Klage vor Verwaltungsgericht eingereicht

Pressemitteilung 29.5. Kiel – Für Samstag den 1.Juni meldete die Klimagerechtigkeitsgruppe Turboklimakampfgruppe Kiel (TKKG) eine Straßenblockade auf der Autobahnauffahrt der A215 an. Die Versammlung wurde durch das Ordnungsamt am gestrigen Dienstag faktisch verboten. Mit der Blockade die von 10-12 Uhr stattfinden sollte, wollten die Aktivist*innen gegen den weiteren Bau und Ausbau von Autoinfrastruktur und für eine sozialgerechte Verkehrswende demonstrieren.

Bereits Ende April wurde die Blockade bei dem zuständigen Ordnungsamt angemeldet. Auf ein Angebot eines Kooperationsgesprächs bis zum 15.5. wurde seitens des Ordnungsamtes nicht eingegangen. Fünf Tage vor dem geplanten Protest wurde die Versammlung nun durch Auflagen von der Straße auf eine nahegelegene Grünfläche verbannt.

Dazu meint Hannah M. von der TKKG: „Durch unsere Versammlung geht, anders als durch das Ordnungsamt behauptet, keine erhebliche Beeinträchtigung des Verkehrs aus. Über die Rechtsabbiegerspur kann weiterhin die Autobahn verlassen werden und mit einem kleinen Umweg, der im Sinne der Versammlungsfreiheit vertretbar ist, über die anderen Auffahrten weiterhin auf die Autobahn aufgefahren werden. Dass wir Rettungsfahrzeuge durch lassen, sollte selbstverständlich sein. Die gemachten Auflagen sind für uns dagegen nicht hinnehmbar, denn sie stehen dem eigentlichen Sinn unserer Versammlung entgegen. Unser Recht auf Versammlung wird dadurch in einer Form eingeschränkt, die einem Verbot gleichkommt!“

Das Versammlungen auf Autobahnen grundätzlich möglich sind, zeigen verschiedenste Fälle. So gab es am 3.4.2022 eine angemeldete Abseilaktion von einer Autobahnbrücke der A39, bei der der Abschnitt für eine Stunde gesperrt worden ist. (1) Ein weiteres, prominentes Beispiel aus diesem Jahr sind die Bauernproteste, bei denen das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 6.Januar die Blockade von insgesamt sechs Anschlussstellen der A11 und der A20 erlaubte (auch während des Berufsverkehrs) und damit die Auflagen der Polizei für ungültig erklärt hat. (2)

„Wir lassen uns die Auflagen nicht gefallen.“, erklärt Hannah M., „Der gewählte Versammlungsort steht im direkten Zusammenhang mit unserer Kritik an Autobahnen und nimmt symbolisch die Schließung eines winzigen Teils der Autobahn vorweg. Auf der Wiese, die uns die Versammlungsbehörde zugewiesen hat, wäre unser Protest praktisch unsichtbar, deshalb ist das für uns keine Option. Daher werden wir heute noch Klage gegen die Auflagen vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig einreichen.“

Dazu erklärt Hannah M.:“An der gleichen Autobahnauffahrt fand beim Klimastreik 2023 eine spontane Straßenblockade statt, die von der Polizei unterbunden wurde. Wir wollten es diesmal angemeldet und damit für alle besser planbar probieren. Wir klagen uns dieses Recht jetzt ein. Wenn wir vor Gericht keinen Erfolg haben sollten, müssen wir wohl wann anders spontan wieder kommen!“

Auf die Gründe für den Protest angesprochen äußert sich Rike S. von der TKKG: „Eine ‚Antriebswende‘ hin zu Elektromobilität genügt nicht; es braucht eine eine richtige Verkehrswende und den sofortigen Stopp aller Autobahn- und Straßenneubauprojekte, die letztlich vor allem dem Individualverkehr dienen. Die dafür vorgesehenen Mittel könnten viel besser in den Ausbau der Bus- und Bahninfrastruktur fließen, wo deutlich mehr Menschen einen Nutzen davon hätten. Anstatt also weiterhin die Autoindustrie direkt oder indirekt durch Straßenbau zu subventionieren, möchten wir einen kostenlosen ÖPNV für alle. Das Deutschlandticket ist für viele zu teuer und der kaputtgesparte ÖPNV zu unzuverlässig“

In Anbetracht der Klimakatastrophe ist eine Mobilitätswende dringend notwendig. Fast ein Viertel der Treibhausgasemissionen in Deutschland entfallen auf den Verkehrssektor und damit in einen Bereich, in dem trotz klarer Klima-Sektorziele, viel zu wenig passiert.